Arbeitsgesetze (ArbG) und Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Arbeitsgesetze (ArbG) und Bayerisches Personal- vertretungsgesetz (BayPVG) Foto: G. Vonend

Das Bayerische Personalvertretungs-
gesetz (BayPVG)
 ist die Grundlage für
die Arbeit des Personalrats.

Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, unter anderem bei

  • Einstellungen
  • der Regelung von Arbeitszeiten
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • der Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Kündigungen und Entlassungen

Der Personalrat kann Ihnen bei Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, nur helfen, wenn er diese Probleme kennt. Sollten Sie Hilfe benötigen oder möchten Sie Auskünfte, haben Sie das Recht, den Personalrat während der Dienst- bzw. Arbeitszeit aufzusuchen oder sich jederzeit mit ihm in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich sind die Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG).
Für Anregungen/Hinweise, die unsere Arbeit verbessern, sind wir immer dankbar.

 

Aktuelles

Die Universität Würzburg baut ihr Kinderbetreuungsangebot in zwei Schritten großzügig aus und bewegt sich damit weiter in Richtung familiengerechte Hochschule. Schon in diesem Sommersemester verdoppelt sie die Zahl der Krippenplätze für die Kinder...

Mitteilungen des Personalrats der Universität Würzburg:

- Leistungsentgelt 2012

- Beschäftigte in Teilzeit

- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall